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zur Beitragsordnung ...

Auf der Grundlage von § 7 unserer Vereinssatzung haben die Gründungsversammlung in ihrer Sitzung am 03.01.2002 und die Mitgliederversammlungen am 17.03.2005 und 14.12.2010 nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit und Trainingssituation einzelner Mitgliedergruppen.

Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt im Normal-Tarif:

Monatsbeitrag

Halbjahres-

Beitrag

bei Zahlung

Jahresbeitrag

mit Gewährung

von 10 % Rabatt

Kinder bis 6 Jahre

7,50 Euro

45,00 Euro

81,00 Euro

Kinder 7 - 18 Jahre

8,50 Euro

51,00 Euro

91,80 Euro

aktive Erwachsene

(Schüler, Studenten, Auszubildende)

9,50 Euro

57,00 Euro

102,60 Euro

aktive Erwachsene

(mit eigenem Einkommen)

12,50 Euro

75,00 Euro

135,00 Euro

passive Erwachsene

7,50 Euro

45,00 Euro

81,00 Euro

Ehrenmitglieder

frei

frei

frei

Mitglieder, die Turniertänzer sind, zahlen den doppelten Beitrag.

Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

Mahnfristen : 1. März. / 1. September

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Die Beiträge sind fällig bei halbjährlicher Zahlung zum 15. Januar und zum 15. Juli eines Kalenderjahrs. Eine monatliche Zahlung ist ausgeschlossen. Bei Zahlungseingang des Gesamt-Jahres-Mitgliedsbeitrages bis spätestens zum 15. Januar des laufenden Jahres, wird ein Rabatt von 10 % auf den Beitrag gewährt. Ein Ausscheiden aus dem Verein im Jahresverlauf berechtigt nicht zu Rückforderungen von gezahlten Beiträgen. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.