Auf der Grundlage von § 7 unserer Vereinssatzung haben die
Gründungsversammlung in ihrer Sitzung am 03.01.2002 und die
Mitgliederversammlungen am 17.03.2005 und
14.12.2010 nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der
Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit und
Trainingssituation einzelner Mitgliedergruppen.
Der zu entrichtende
Mitgliedsbeitrag beträgt im Normal-Tarif:
|
Monatsbeitrag
|
Halbjahres-
Beitrag
|
bei Zahlung
Jahresbeitrag
mit Gewährung
von 10 % Rabatt
|
Kinder bis 6 Jahre
|
7,50
Euro
|
45,00
Euro
|
81,00
Euro
|
Kinder 7 - 18 Jahre
|
8,50 Euro
|
51,00 Euro
|
91,80 Euro
|
aktive Erwachsene
(Schüler, Studenten, Auszubildende)
|
9,50 Euro
|
57,00 Euro
|
102,60 Euro
|
aktive Erwachsene
(mit eigenem Einkommen)
|
12,50 Euro
|
75,00 Euro
|
135,00 Euro
|
passive Erwachsene
|
7,50 Euro
|
45,00 Euro
|
81,00 Euro
|
Ehrenmitglieder
|
frei
|
frei
|
frei
|
Mitglieder, die Turniertänzer sind,
zahlen den doppelten Beitrag.
Es wird eine Aufnahmegebühr
in Höhe von 10 Euro erhoben.
Mahnfristen : 1. März. / 1. September
Für die Beitragshöhe ist
der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Die
Beiträge sind fällig bei halbjährlicher Zahlung zum 15. Januar und zum 15. Juli
eines Kalenderjahrs. Eine monatliche Zahlung ist ausgeschlossen. Bei
Zahlungseingang des Gesamt-Jahres-Mitgliedsbeitrages bis spätestens zum
15. Januar des laufenden Jahres, wird ein Rabatt von 10 % auf den Beitrag gewährt.
Ein Ausscheiden aus dem Verein im Jahresverlauf berechtigt nicht zu
Rückforderungen von gezahlten Beiträgen. Soweit bei der Aufnahme in den Verein
anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der Monat mit 30 und das
Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
|